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Zahlungsmodalitäten

Sie zahlen den Reisepreis abzüglich der bereits getätigten Anzahlung nach Vorliegen des Sicherungsscheines entweder an Ihr Reisebüro oder direkt an uns, je nachdem wo Sie Ihre Buchung in Auftrag gegeben haben. Bitte beachten Sie dazu auch die Angaben auf Ihrer Reisebestätigung. Unabhängig davon können Sie Ihre Reise auch per Überweisung, Lastschrift oder auch via PayPal (Paypal gilt bei uns als Zahlungsart für Auslandszahlungen, welche von Übersee kommen) bezahlen. Wenn Ihr Reisebüro eine direkte Bezahlung mit uns vereinbart hat, senden wir Ihnen Ihre Reiseunterlagen auf Wunsch gerne auch an Ihre Adresse zu. Bei Zahlungen per Überweisung aus Ländern außerhalb der EU und des Euroraumes (z.B. bei Zahlungen von einem schweizer Bankkonto) fallen leider, auch für uns als Zahlungsempfänger, gesonderte Gebühren an, indem wir nicht den vollen Nettobetrag Ihrer Überweisung gutgeschrieben bekommen. Da diese Gebühren in unserer Preiskalkulation nicht berücksichtigt sind, müssen wir hier leider eine einmalige Sondergebühr von EUR 25,-- pro Überweisungseingang erheben.

Unmittelbar nachdem wir Ihr Buchungsformular erhalten haben bestätigen wir Ihnen dessen Eingang und teilen Ihnen unsere Bankverbindung mit. Es ist dann notwendig, um Ihre Reservierung endgültig zu bestätigen, eine Anzahlung von EUR 800,-- pro Reisenden zu leisten, unabhängig vom gebuchten Tarif oder dem Buchungsumfang. Wenn Sie uns Ihren BIC und IBAN übermitteln kann auch eine Zahlung per Bankeinzug erfolgen. Der Differenzbetrag zwischen der Anzahlung und dem endgültigen Reisepreis ist 40 Tage vor Reisebeginn zu begleichen, aber erst nachdem Sie Ihre detaillierten Reiseunterlagen nebst Sicherungsschein erhalten haben.

Wer Zahlung durch Bargeld bevorzugt (BBankG § 14), da dies das einzig gesetzliche Zahlungsmittel ist, kann und darf dies im Kontakt mit uns selbstverständlich auch tun, wir akzeptieren die Begleichung sämtlicher Rechungszahlungen auch durch die Überbringung von Bargeld. Allerdings trägt der Zahlungspflichtige und nicht der Reiseveranstalter die Verantwortung über die sichere Überbringung des Geldes bis zum vereinbarten Übergabeort, welcher einer der in unserem Impressum aufgeführten Adressen bzw. Orte sein muß. Bitte melden Sie Barzahlungen rechtzeitig bei uns an und teilen Sie uns mit in welcher Höhe wir Ihnen eventuell Rückgeld geben müssen, damit wir sicher stellen können hierfür ausreichend Bestände vor Ort zu haben.

Bei Buchungen von Reisen zu innereuropäischen Zielen ist anstelle der fixen Anzahlung von EUR 800,-- der Gegenwert von 20 % des Reisepreises als Anzahlung fällig und die Restzahlung 30 Tage vor Reiseantritt. Bei Zusatzbuchungen von reinen Flugan- und abreisen (zum Beispiel nach Dubai oder Zypern) ist der Rechnungsbetrag zum Zeitpunkt der Auftragserteilungen eine Anzahlung von 20% des Auftragsvolumens zu begleichen, die Restsumme unmittelbar nach Beschaffung der Tickets durch den Reiseveranstalter. Diesen Service bieten wir nur bei gleichzeitiger Buchung einer damit zusammenhängenden Reise aus unserem Programm an. Ansonsten gelten die Konditionen der Iranreisen analog.

Bei kurzfristigen Buchungen ab 50 Tage für Fernreissen und ab 40 Tage für inneuropäischen Reisen vor Reisebeginn entfällt die gesonderte Anzahlung, wir übermitteln die Reisebestätigungen nebst Sicherungsschein unmittelbar nach dem Eingang Ihrer Buchungsunterlagen und der gesamte Reisepreis ist sofort in einem Betrag fällig.

Für unsere innereuropäischen Reisen ist bei der Anmeldung eine Anzahlung von 20% des gesamten Reisepreises fällig, die Restzahlung erfolgt 30 Tage vor Reisebeginn.

Unsere Kunden erhalten für jede gebuchte Reise vor Reiseantritt und vor der kompletten Begleichung der Reisekosten den sog. Reisepreis-Sicherungsschein. Gemäß § 651 k des Bürgerlichen Gesetzbuches hat der Reiseveranstalter sicherzustellen, dass dem Reisenden Folgendes erstattet wird:

  1. Der gezahlte Reisepreis, soweit Reiseleistungen infolge Zahlungsunfähigkeit oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Reiseveranstalters ausfallen, und
  2. Notwendige Aufwendungen, die dem Reisenden infolge Zahlungsunfähigkeit oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Reiseveranstalters für die Rückreise entstehen.